Mit der aktuellen Gesundheitsreform will der Gesetzgeber das deutsche Gesundheitswesen auf die Herausforderungen der Zukunft einstellen und gleichzeitig allen Bürgerinnen und Bürgern umfassenden Gesundheitsschutz bieten. Ab dem 1. Januar 2009 sind erstmals alle Bundesbürger durch Gesetz verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Wer den Versicherungsschutz in der Vergangenheit verloren hat, kann in seine letzte Versicherung zurückkehren – in die gesetzliche oder auch in die private Krankenversicherung.
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